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Wenn Liebe Angst macht

Der Beschluss zur „Ehe für alle“ im Jahr 2017 war für die queere Bevölkerung Deutschlands indisputabel ein Meilenstein hinsichtlich der Gleichberechtigung homo- und heterosexueller Paare in der Gesellschaft und vor dem Gesetz. Auch im internationalen Vergleich ist die Bundesrepublik Deutschland eines der LGBT*-freundlichsten Länder der Welt und Europas. Nichtsdestotrotz gibt es täglich zahlreiche Vorfälle, bei denen queere Menschen diskriminiert, beleidigt oder gar physisch angegriffen werden. Solche Vorfälle beweisen täglich aufs Neue, dass der Kampf um die vollständige Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung queerer Menschen in Deutschland noch längst nicht vorbei ist.

Die Regenbogenfahne – Seit Jahrzehnten ein internationales Symbol für LGBT*. — Quelle: Store Norske Leksikon

Es ist Juni – jedes Jahr feiern Menschen weltweit den sechsten Monat des Jahres als „Pride Month“ um für die Gleichberechtigung von queeren und heterosexuellen Menschen zu kämpfen und mit dem Hissen der Regenbogenflagge die LGBT*-„Community“ als normalen Bestandteil der Gesellschaft sichtbar zu machen. Angesichts der Tatsache jedoch, dass queere Menschen heutzutage immer mehr zum öffentlichen Gesellschaftsbild gehören und es stellenweise als vollkommen normal empfunden wird, wenn jemand nicht der heterosexuellen Norm entspricht, sollte man sich nichtsdestotrotz in Erinnerung rufen, dass Homosexualität bis ins Jahr 1990 hinein von der Weltgesundheitsorganisation als „Störung der Sexualpräferenz“ (F65.-) in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD-10 gelistet wurde. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass Transgender laut der aktuell geltenden Klassifikation immer noch als Krankheit bezeichnet wird. Zwar ist dies in der neuen Klassifikation ICD-11 nicht mehr der Fall, jedoch tritt diese erst mit Jahreswechsel am 1. Januar 2022 in Kraft. Nicht zuletzt sorgt es bei manchen zu Recht für Kopfschütteln, dass es erst einen homosexuellen Gesundheitsminister gebraucht hat, um sogenannte „Konversionstherapien“ zur „Heilung“ nicht-heterosexueller Menschen in Deutschland in weitesten Teilen zu verbieten. Zu guter Letzt sorgt es nicht gerade für Überzeugung, dass sich führende Politiker:innen wie CDU-Parteivorsitzender Armin Laschet, AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel – wohlbemerkt als offen homosexuelle Frau –, Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und gar Bundeskanzlerin Angela Merkel öffentlich gegen die Ehe für Alle aussprechen.

Trotzdem erhalten queere Erwachsene und Jugendliche heutzutage weitaus mehr Zuspruch als noch vor 20 oder 30 Jahren. Vor allem junge Menschen unterstützen ihre Altersgenossen in der Auslebung ihrer Sexualität, anstatt sie zu diskriminieren. Wie allerdings bereits in der Einleitung angedeutet, ist die deutsche LGBT*-Toleranz auf globaler Ebene bei Weitem kein Normalfall: In weiten Teilen Afrikas, des Nahen Ostens und Zentralasiens steht Homosexualität unter Männern auch heute noch unter Strafe, während im Iran Homosexuellen sogar die Todesstrafe droht. Indessen gab es im Jahr 2017 in der russischen Republik Tschetschenien eine „Säuberung“, bei der hunderte homosexuelle Frauen und Männer entführt, gefoltert oder gar umgebracht wurden. Leider existiert eine solche Abneigung gegen queere Menschen auch in vielen Familien und Freundeskreisen in Deutschland, weshalb sich zahlreiche junge wie auch erwachsene Schwule und Lesben immer noch verstecken müssen. Ob es nun in einer der oben genannten Regionen ist oder Europa, (institutionalisierte) Homophobie basiert oft auf dem religiös motivierten Gebot, gleichgeschlechtliche Liebe sei „unnatürlich“ oder „ein Gräuel“. Bestätigt wird diese Annahme leider immer wieder; so auch erst kürzlich, als der auszubildende Priester Henry Frömmichen von der Erzdiözese München aus seinem Priesterseminar ausschloss, nachdem dieser ein Selfie mit Prince Charming-Darsteller Alexander Schäfer veröffentlicht hatte. Zudem äußerte sich unter anderem Papst Franziskus gegen die Segnung von Homosexuellen in katholischen Kirchen, während der türkische Präsident Erdoğan die Aussage des Präsidenten der türkischen Religionsbehörde verteidigte, Homosexuelle seien für die anhaltende Covid-19-Pandemie mitverantwortlich. Selbstverständlich gibt es auch einen beachtlichen Anteil an Religionen oder Religionsgemeinschaften, die in dieser Hinsicht deutlich liberaler orientiert sind (wie etwa die evangelische Kirche im Christentum), allerdings geht von diesen dieses Problem eben nicht aus, weshalb religiöse Menschen in puncto Homophobie leider oftmals pauschal über einen Kamm geschert werden. Darüber hinaus werden Neidgefühle, Ekel oder gar die Unterdrückung eigener homosexueller Tendenzen als Ursachen für Homophobie genannt.

Oftmals ist ein religiöser Hintergrund auch die Ursache, weshalb queere junge Leute ihre Sexualität vor einem oder gar beiden Elternteilen verheimlichen. Gleich drei Beispiele hierfür finden sich passenderweise in meinem eigenen sozialen Umfeld, die ihre Homosexualität wegen ihrer Angst vor Ablehnung vor mindestens einem Familienmitglied geheim halten. Doch selbst wenn man einen vollends toleranten Familien- und Bekanntenkreis besitzt, ist man von Diskriminierung oder (verbalen sowie körperlichen) Übergriffen noch lange nicht befreit. Sei es indirekt bei der Blutspende, von der sämtliche homosexuelle Männer in der Theorie ausgeschlossen werden, wenn diese bis zu zwölf Monate vorher Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatten, oder direkt in Form von abwertenden Kommentaren in der Öffentlichkeit. Auch hierfür gibt es wieder Beispiele aus meinem eigenen Umfeld, zu denen unter anderem Kommentare wie „Nur Jesus kann euch heilen!“, der meinem jetzigen Partner beim Händchenhalten in einer früheren Beziehung hinterhergerufen wurde, oder Kommentare wie „Dieses Rumgelecke in der Öffentlichkeit… ekelhaft!“, der mir und meinem Partner im Vorbeigehen von einem älteren Herrn nach einem kurzen Begrüßungskuss und Umarmung an den Kopf geworfen wurde.  Bedauerlicherweise sind diese Umstände und Zwischenfälle noch harmlos im Gegensatz zu dem, was manch anderen LGBT*-Personen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zustößt. Erst kürzlich begann der Mordprozess gegen einen 21-jährigen Syrer, der am 4. Oktober letzten Jahres zwei schwule Männer auf offener Straße in Dresden mit einem Messer brutal angegriffen hatte – von denen nur einer schwer verletzt überlebte. Nur knapp zwei Wochen später wurde ein weiteres schwules Paar von einer Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener in Münster beleidigt und später angegriffen, wobei einer der beiden schwulen jungen Männer ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Kieferbruch erlitt.

Demonstration gegen Homophobie auf der Cologne Pride 2015. — Quelle: Wikimedia Commons

Diese und viele weitere Vorfälle zeigen deutlich, dass es auch in Deutschland weiterhin dringendst Aufholbedarf bei der Bekämpfung von Homo- und Transphobie gibt und die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen lediglich der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein war. In dieser Hinsicht kann bereits das Grundgesetz unseres Landes als obsoletes Relikt aus einer Zeit, in der Homosexualität noch strafbar war, erachtet werden: So heißt es in Art. 3, Abs. 3, niemand dürfe wegen „seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden […].“ Abgesehen von der Tatsache, dass dieser Absatz heutzutage noch einen so problematischen Begriff wie Rasse beinhält, ist hier lediglich von (biologischem) Geschlecht die Rede, nicht aber von Geschlechtsidentität oder Sexualität. Darüber hinaus bindet sich der Staat schon im ersten Satz der Präambel des Grundgesetzes an die Kirche („Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, […]“), weshalb eine vollständige Trennung von Staat und Religion – und somit die Minderung des Einflusses der Kirche auf den Staat – solange nicht möglich sein wird, bis dieser Halbsatz entweder geändert oder entfernt wird. Dasselbe gilt für beispielsweise das Schulgesetz NRW, in dem in §2 die „Ehrfurcht vor Gott“ als „vornehmstes Ziel der Erziehung“ betitelt wird, später aber die Schule ein „Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit“ genannt wird. Das Thema Schule in einem LGBT*-Kontext ruft ebenfalls Erinnerungen an einen Sexualkundeunterricht wach, in dem auch weiterhin einseitig das traditionelle Familienbild „Mutter–Vater–Kind“ vermittelt wurde, nicht aber Patchwork- oder sogenannte „Regenbogenfamilien“. Ein weiteres Problem ist die anhaltende, aber meist ungewollte, Marginalisierung queerer Menschen mit Bezeichnungen wie „LGBT-Community“ oder „schwule/lesbische Szene“. Es wird der Eindruck vermittelt, queere Menschen würden nicht zur „eigentlichen“ Gesellschaft dazugehören, sondern eine klar abgegrenzte Randgruppe bilden. Selbst unter queeren Menschen findet eine Art Selbstmarginalisierung statt, da vor allem queere Jugendliche und junge Erwachsene sich oft einer „Community“ zuordnen und gewissermaßen die Heteronormativität der Gesellschaft folglich noch bekräftigen.

Neben der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ist es also unumgänglich, jedem/jeder Bürger:in die eigene Sexualität und Identität als grundgesetzlich verankertes Rechtsgut zu garantieren und mit Aufhebung der „Verantwortung vor Gott“ die Kirche und Politik klar voneinander abzugrenzen. Außerdem sollte allen voran Nordrhein-Westfalen religiös beeinflusste Erziehung von Schüler:innen außerhalb des Religionsunterrichts aus dem Schulgesetz entfernen, sowie den Schüler:innen nicht-heterosexuelle Orientierungen und Transgender (wie beispielsweise in der Sexualerziehung oder im Rahmen des Fachs Politik bzw. Sozialwissenschaften) als normalen Bestandteil der Gesellschaft vermitteln. Ähnlich wie in der Schweiz oder in Italien, muss der Deutsche Bundestag überdies ein Gesetz auf den Weg bringen, das Geld- oder gar Freiheitsstrafen für Diskriminierung, Beleidigungen oder Körperverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts beziehungsweise Geschlechtsidentität vorsieht. Ein weiterer Schritt wäre, nach dessen Unterzeichnung im Jahr 2000, die Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Ergänzung der Europäischen Menschenrechtskonvention hinsichtlich eines allgemeinen Diskriminierungsverbots.

Abgesehen von diesen gesetzlichen und rechtlichen Schritten ist auch weiterhin eine klare Stellungnahme der Politik und der Bürger:innen gegen homophobe Äußerungen oder Übergriffe essentiell. Für die eine oder andere Person mag der Weg zum Fortschritt in Sachen Homo- und Transphobie zwar noch lang sein, doch die Entwicklungen seit Juni 2017 zeigen, dass sich die Situation in Deutschland zum Besseren hin entwickelt. Diesen Weg können Politik und Gesellschaft allerdings nur gemeinsam beschreiten, um am Ziel anzukommen.

Kevin Effertz


Quellen

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