Familie

Der Vorstoß von Bundesjustizminister Marco Buschmann, in der gesellschaftspolitischen Debatte über eine sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ nachdenken zu wollen, ist nur auf den ersten Blick ein Versuch, fortschrittlich und zeitgemäß mit der Frage umgehen zu wollen, wie wir in Deutschland im 21. Jahrhundert das Zusammenleben von Menschen verstehen und in welcher Weise wir es fördern und unter besonderen Schutz stellen wollen.

Tatsächlich müssten wir uns vielmehr dem Ansinnen stellen, inwieweit wir bereit sind, Ehe und Familie als Begriffsdefinitionen einerseits, als Rechtsinstitutionen und unterstützenswerte Formen des Miteinanders gleichsam andererseits auch im zivilisierten Konsens anzuerkennen. Letztlich fehlt der Bundesrepublik nach der Ausweitung des Ehebegriffs auf die Möglichkeit, wonach auch ein homosexuelles Paar diesen grundgesetzlichen verankerten Status annehmen und viele Vorteile für sich beanspruchen kann, der Schritt zur vollkommenen Äquivalenz jedweden Zusammenschlusses von zwei Erwachsenen unterschiedlichen Geschlechts zur Ehe – und bei mindestens einem (leiblichen oder adoptierten beziehungsweise Stief-) Kind zur Familie.

Schlussendlich bin ich aber der Meinung, dass ein „Verlässlichkeitsbündnis“, welches nur auf dem Zusammenleben als eingetragene Partnerschaft fußt, nicht den verfassungsrechtlichen Rang der Ehe einnehmen kann (und damit eine Gleichstellung in Pflichten und vor allem Rechten nach sich ziehen würde). Viel eher poche ich darauf, dass sich zwei Menschen in Gemeinschaft zum Eingang des Rechtsgebildes „Ehe“ mit all ihren Facetten entschließen müssen, um eine entsprechende Bevorteilung zugesprochen zu bekommen.

Die Gretchenfrage wird also lauten, ob wir bereit sind, die zu Recht Verfassungsrang genießende Ehe in die Breite zu weiten, statt sie nach unten in Richtung von temporären und unsicher gestalteten Lebensabschnittsbeziehungen zu öffnen. Denn das standesamtliche Versprechen zu einem Zueinanderstehen in guten wie in schlechten Zeiten bleibt ein zwingendes Kennzeichen jener Verantwortung, die auch Buschmann für seine Gemeinschaftstheorie anlegt.

Insofern dürfen wir Menschen durchaus diesen expliziten Willen zum Einhalten solcher zwischenmenschlichen Regeln und eines moralischen Eides abverlangen, um in den Genuss einer Protektion durch die öffentliche Sozietät zu kommen. Eine Liberalisierung darf nicht bedeuten, allein Zugeständnisse an die Menschen zu geben, sondern selbige auch einfordern zu dürfen.

Bildquelle: pixabay.com/…/familie-baby-kriechen-mutter-1237701

Autor: Dennis Riehle (Kontakt: [email protected])